4. Einfuhrbestimmungen im Vereinigten Königreich

Allgemein unterliegt der Export von Produkten aus der EU seit dem 31.Januar 2025 dem Nachweis über eine Sicherheitserklärung, einer sog. ENS (Entry Summary declarations). Das neue Verfahren soll eine Vereinfachung gegenüber früheren Verfahren sein, da einige Punkte gegenüber früheren Erklärungen entfallen.

Weiterführende Informationen (auf Englisch) finden Sie hier:

oder wenden Sie sich gerne an unsere
Fachberatung BW-UK.

 

Für Holzprodukte, die von der EU nach Großbritannien und umgekehrt eingeführt werden, gelten spezifische Regelungen und Verfahren, die nach dem Brexit beachtet werden müssen. Diese Bestimmungen finden in beide Richtungen Anwendung, auch wenn beispielsweise lediglich EU-Ware aus dem UK zurück in die EU importiert wird, weil sie z.B. nur als B-Ware geliefert und vom britischen Kunden reklamiert wurde. Der Aufwand der Retoure ist deutlich erhöht, wenn man seine nach UK exportierten, eigenen Waren wieder reimportieren möchte.

Die Einfuhr von Holz- und Bauprodukten ist mit 0 % Zollgebühren eingestuft, wenn der Ursprung der Ware im EU-Gebiet liegt. Die Herkunft muss dokumentiert sein (Herkunftszeugnis/Certificate of origin).

Überprüfen Sie, ob Ihre Holzprodukte über die erforderlichen Zertifikate zur Herkunft und Nachhaltigkeit verfügen (z. B. PEFC – Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes oder FSC-Forest Stewardship Council).

Der Herkunfts- und Nachhaltigkeitsnachweis

Die Herkunft des Rohstoffs bzw. des gefertigten Produkts muss nachgewiesen werden. Britische Unternehmen, die Holz aus der EU importieren, müssen eine Sorgfaltsprüfung für Holz durchführen. Diese gelten jetzt als Marktteilnehmer, als Erst-Inverkehrbringer von Holz in Großbritannien. Das betrifft z.B. britische Händler oder auch Handwerksunternehmen, die Holzprodukte für das Bauwesen einführen, wie beispielsweise Holzfaserplatten oder andere Bauprodukte, die sie schon vor dem Brexit einführten. Vor dem Brexit waren sie aber nur Händler oder normale Kunden eines Herstellers aus der EU, mit eingeschränkten Pflichten. Nach dem Brexit sind sie im Rahmen der UK Timber Regulation (UKTR) in der Pflicht nachzuweisen, dass das Holz, das sie einführen und im britischen Markt verkaufen, legal geerntet wurde.

Lumber traceability

schreibt vor, dass das Holz aus einer legalen und nachhaltigen Quelle stammen muss. Dies kann z.B. durch Zertifizierungen wie PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification) oder FSC /Forest Stewardshio Council) erfolgen.

Ihre Produkte müssen korrekt gekennzeichnet sein, und Sie müssen die erforderlichen Dokumente bereitstellen, die den Ursprung des Holzes nachweisen. Dies können Verträge, Handelsrechnungen und Herkunftsnachweise sein.

Betroffen sind wirklich alle dem Holz entstammenden Produkte, z. B. Rohholz, Furnierblätter, Parkett, OSB, Verpackungskisten, Kabeltrommeln aus Holz, Fässer, Schindeln, Zellstoff und Papier und nicht zuletzt vorgefertigte Gebäude.

Für Holzprodukte, die aus der EU nach UK exportiert werden, gehört das Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) zu den Pflicht-Begleitpapieren für die Ausfuhr. Der Exporteur lässt bei seiner örtlichen Behörde maximal 13 Tage vor dem Datum der Ausfuhr das Pflanzengesundheitszeugnis in Papierform (als PDF) ausstellen. Sobald die lokale Behörde das PGZ ausgestellt hat, sendet man eine PDF-Kopie an den Importeur aus UK. Das Original wird der Ware beigelegt. Nähere Informationen kann man unter folgendem link auf der offiziellen Seite des Publishing Service der britischen Regierung auch auf Deutsch finden:

HINWEIS: Phytosanitäre Standards gelten jetzt auch für Transport-Paletten

Holzpaletten müssen mit dem IPPC-Stempel gekennzeichnet sein. Der ISPM 15-Standard wurde für den internationalen Warenverkehr eingeführt, um sicherzustellen, dass das Holz frei von lebenden Schädlingen ist. Da das UK nun ein Drittland ist und nicht mehr ein EU-Mitglied, gelten seither die internationalen Bedingungen auch zwischen den EU-Staaten und dem UK.

Innenhof Rendering
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