
Mit diesem Leitfaden bieten die Holzbau-Offensive und die Clusterinitiative Forst & Holz des Landes Baden-Württemberg baden-württembergischen, holzbasierten KMU und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mittels einer Fachberatung Unterstützung bei Fragen zum Export von Produkten und Dienstleistungen ins Vereinigte Königreich nach dem Brexit.
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Der Brexit bezeichnet den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU). Der Begriff ist eine Kombination aus „Britain“ (Großbritannien) und „exit“ (Austritt)…
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Bevor Sie Ihre Waren aus dem EU-Raum nach UK schicken, sollten Sie mit Ihrer Partner-Spedition den Ablauf genauestens klären.
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Die Zollabwicklung für Holzprodukte erfordert sorgfältige Planung und Dokumentation.
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Allgemein unterliegt der Export von Produkten aus der EU seit dem 31.Januar 2025 dem Nachweis über eine Sicherheitserklärung, einer sog. ENS (Entry Summary declarations).
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Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente vor.
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Klären Sie die Zahlungsmethoden und -bedingungen mit Ihrem britischen Geschäftspartner. Übliche Optionen sind Vorauszahlung, Akkreditive oder Zahlungsaufschub.
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Seit dem Austritt aus der EU, gelten zusätzliche Vorschriften für EU-Bürger, die in UK arbeiten wollen.
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Es gibt einige Institutionen und Verbände, die Ihnen Unterstützung beim Export anbieten: z.B. BW-International, die IHK Region Stuttgart sowie die Britisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer.
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Tipps zur erfolgreichen Kommunikation mit britischen Geschäftspartnern

