Seit dem Austritt aus der EU, gelten zusätzliche Vorschriften für EU-Bürger, die in UK arbeiten wollen. Besuche von Veranstaltungen, Konzerten, geschäftlichen Anlässen, Tourismus, Besuch von Familie und Freunden, die mit einem Aufenthalt von nicht länger als sechs Monaten zusammenhängen, sind unproblematisch. Man benötigt erst bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten ein Visum, es genügt ein bis zum Ende der Reise gültiger Reisepass.
Derzeitige Regelungen unterliegen immer wieder Anpassungen, so dass man sich für die aktuelle Situation grundlegend informieren sollte.
Bürger aus nicht-EU Ländern und aus EU-Ländern mit speziellem Reisezweck müssen hingegen in jedem Fall ein Visum für Großbritannien beantragen.
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